Ihre Möglichkeiten, als Ausländer in der Schweiz selbstständig zu werden

Es gibt bestimmte Schritte, die man unternehmen muss, und Bedingungen, die man erfüllen muss, wenn man als Ausländer in der Schweiz selbstständig werden möchte.

Viele Verwaltungsdokumente müssen auch nach der Erstanmeldung eingereicht werden.

Dabei sind bestimmte Deadlines zu beachten und es gibt Feinheiten, je nachdem, ob man aus einem Grenzland, einem EU- oder EFTA-Land oder aus keiner dieser Situationen kommt.

In solchen Situationen kann sich die Einfachheit des Systems der Lohnträgerschaft / Payrolling (Portage salarial aus Französisch) als erheblich wirksam und nützlich erweisen.

Wenn Sie jedoch den Status eines Selbstständigen bevorzugen, der seinen Kunden direkt Rechnungen stellt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was Sie wissen müssen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um sich als Ausländer in der Schweiz selbstständig zu machen. Welche Schritte sind notwendig, um in der Schweiz selbstständig zu werden (gemäß der Definition der AHV), wo muss man anfangen und was sind die Unterschiede?

📌 Details zu den Rechtsformen, um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, finden Sie in diesem Artikel.

Selbstständig machen in der Schweiz (EU/EFTA-Bürger): Die Einzelfirma

Schritt 1 ist die Anerkennung der Selbständigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse (Alters und Hinterbliebenenversicherung).

Das ist gar nicht so einfach: Sie müssen zum Beispiel ein solides Kundenrepertoire nachweisen (mindestens drei aktive Kunden).

Sobald Sie Mitglied sind, müssen Sie sich auch bei der IV (Invalidenversicherung) anmelden und einen Beitrag zur Erwerbsersatzordnung (EO) entrichten.

🔗 Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website für Selbstständige in der Schweiz.

Alle sind relativ zu Ihrem Umsatz.

Der gleiche Umsatz wird auch darüber entscheiden, ob Sie sich beim Handelsregister anmelden müssen. Ab einem Betrag von CHF 100 000 wird dies verpflichtend.

Danach müssen Sie einen Antrag auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung (auch Aufenthaltsbewilligung genannt) bei der für Ihren Kanton zuständigen kantonalen Migrations- und Arbeitsbehörde stellen.

Für Genf zum Beispiel geschieht das hier.

(Merken Sie sich diese Organisation: Sie werden mehrfach mit ihr interagieren, wenn Sie in der Schweiz selbstständig sein wollen oder auch, um in der Schweiz ein Unternehmen für einen Ausländer zu gründen).

Als EU/EFTA-Bürger/in genügt der Ausweis B. Dieser ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.

Gut zu wissen: Ein Ausländer, der in der Schweiz höchstens 90 Tage pro Jahr erwerbstätig ist, benötigt keine Arbeitsbewilligung. Er muss lediglich über ein obligatorisches Online-Formular angemeldet werden. Achtung: Sie haben bis zu 8 Tage vor dem Datum, an dem Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, Zeit, diese Meldung einzureichen.

Die Besteuerung richtet sich nach den Besonderheiten Ihres Kantons, der Art Ihrer Tätigkeit und der Dauer der Ausübung.

Aber wir wissen es, und deshalb ist die Schweiz für Unternehmer so attraktiv: Das Land hat einen der niedrigsten Steuersätze in Europa.

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Als Grenzgänger in der Schweiz selbstständig werden

Neben der Nähe profitieren die Länder, die an die Schweiz angrenzen, wie Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien, von den Vorteilen der EFTA.

Das bedeutet zum Beispiel, dass ein französischer Selbstständiger in der Schweiz beim Erwerb eines Grundstücks die gleichen Rechte wie Schweizer haben kann. Und das ist interessant, da es sich auf Immobilien für gewerbliche Zwecke bezieht.

Er ist auch nicht verpflichtet, seine Immobilien zu verkaufen, wenn er die Schweiz verlässt.

Wenn Sie hingegen in der Schweiz selbstständig sein wollen, müssen Sie zunächst eine Grenzgängererlaubnis (Ausweis G) beantragen.

Sie zu bekommen ist ganz einfach: Besitzen Sie eine Geschäftsadresse in der Schweiz und legen Sie Ihren Businessplan vor. Mit anderen Worten: die Tragfähigkeit Ihres Projekts.

Schließlich hängt es von Ihrer Tätigkeit ab, ob Sie eine einfache Domizilierung oder ein vollwertiges Geschäftslokal benötigen.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, mindestens an einem Abend pro Woche nach Hause zu gehen.

Eine weitere wichtige Information: Als Selbstständiger müssen Sie mindestens drei aktive Kunden haben, um sich für eine Arbeitserlaubnis zu qualifizieren.

Wenn nicht, wenden Sie sich an Trägerunternehmen, die Sie von all diesen strengen und komplexen administrativen Auflagen entlasten.

Die Wahl der Lohnträgerschaft

Wie wir gerade gesehen haben, ist es selbst für Grenzgänger nicht einfach, in der Schweiz den Status eines Selbstständigen zu erlangen.

Ihre Hauptalternative wäre dann, sich für das „Portage salarial“ (Lohnträgerschaft) zu entscheiden.

Wie Sie in unserem Artikel über die Funktionsweise von Lohnträgerschaft lesen können, beinhaltet diese Dienstleistung eine Drei-Parteien-Beziehung und zwei Verträge:

  • Ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Trägerunternehmen
  • Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Trägerunternehmen und Ihrem Kunden

Neben der Sicherheit, die ein Arbeitsvertrag mit sich bringt, bietet die Beschäftigung bei einer Trägerunternehmen einen weiteren großen Vorteil für Ausländer: Das Trägerunternehmen kümmert sich darum, dass Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Sie müssen nicht die vielen Schritte unternehmen, die nötig sind, um in der Schweiz selbstständig zu werden!

Als Getragene/r genießen Sie also die Sicherheit eines Angestellten, aber auch die Freiheit eines Selbstständigen. Das heißt, Sie haben einen Angestelltenvertrag mit dem Trägerunternehmen, aber Sie wählen Ihre Kunden aus und vereinbaren die Dauer und den Preis Ihrer Projekte, ohne sich um die Buchhaltung oder andere Verwaltungsaufgaben kümmern zu müssen.

Sobald Sie eine Vereinbarung getroffen haben, müssen Sie Ihren Kunden nur noch mit dem Trägerunternehmen in Verbindung bringen, das sich um den Vertrag und alles andere kümmert.

Und das war’s!

Selbstverständlich gibt es bei der Personalvermittlung einen Vermittler und damit eine finanzielle Belastung für Sie. Zeit ist jedoch Geld, und wenn Sie sich tragen lassen, ersparen Sie sich eine Menge Zeit.

Also, selbstständig oder Lohnträgerschaft?

Interessieren Sie sich für Lohnträgerschaft?


Zögern Sie nicht, sich unseren Artikel über die Hauptunterschiede zwischen Lohnträgerschaft und Selbstständigkeit anzusehen, um sich ein besseres Bild zu machen.

Oder kontaktieren Sie uns direkt, wir beantworten gerne Ihre Fragen.

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