Lohnträgerschaft: Simulation

Kostenlose Kostenkalkulation für Payrolling in der Schweiz

Sind Sie an Lohnträgerschaft / Payrolling mit MITC interessiert? Wünschen Sie mehr Informationen, welche Kosten Ihnen entstehen?

Möchten Sie sich ein besseres Bild von Ihrem Nettolohn als getragener Angestellter machen?

Einige wichtige Informationen, die Sie uns mitteilen sollten:

  • In welchem Kanton sind Sie tätig?
  • Wie hoch ist Ihr Beschäftigungsgrad?
  • Wie lautet Ihr Geburtsdatum?
  • Verrechnen Sie Stundensätze für Ihre Dienstleistung? Oder monatliche Sätze?
  • Was möchten Sie pro Tag verdienen bzw. welchen Jahresumsatz streben Sie an?
  • Gibt es Auslagen, die Sie dem auftraggebenden Kunden verrechnen?

Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir werden Sie für eine gratis Kostenkalkulation erstellen und Sie persönlich beraten.

Rechnungsstellung für Ihre Aufgaben:

Die Berechnung des Gehalts in der Lohnträgerschaft

Sie erwägen die Nutzung von Trägerunternehmen und überlegen, wie sich diese Entscheidung auf Ihre Gebühren auswirken könnte?

Es sei denn, Sie sind bereits ein getragener Mitarbeiter, aber Sie sind sich nicht sicher, welche Tarife die richtigen sind?

Die Berechnung des Lohns für eine Lohnträgerschaft (Portage Salarial auf Französisch) ist keine leichte Aufgabe, da viele Elemente bei der Festlegung Ihrer Tarife berücksichtigt werden müssen.

Was Sie beachten sollten

Als Selbstständiger haben Sie andere Abgaben als Arbeitnehmer. Neben Ihren Sozialversicherungsbeiträgen müssen Sie auch die Verwaltungskosten (Bank, Buchhaltung…) und die mit Ihrer Tätigkeit verbundenen Betriebskosten (Software-Abonnements, Schulungen und Informationsüberwachung…) einrechnen. Diese Elemente müssen auch in Ihren Preisen enthalten sein!

–> Die Kostenaufschlüsselung bei der Lohnträgerschaft

Ein Juniorprofil wird für die gleiche Aufgabe nicht die gleiche Vergütung wie ein Seniorprofil beanspruchen können.

Ein Redakteur wird nicht die gleiche Vergütung verlangen können wie ein Backend-Entwickler oder ein Berater. Jede Aktivität hat ihre Referenzgehälter

Während Sie bei manchen Aufgaben in Tagessätzen sprechen müssen, werden andere pauschal sein. Es sind oft die letzteren, deren Vergütung am schwierigsten zu schätzen ist.

Ein Selbstständiger wird nur für Aufträge bezahlt, die er tatsächlich für seinen Kunden produziert. Akquise, Rechnungsstellung, Nachbereitung des Auftrags oder auch administrative Nachbereitung werden als solche nicht vergütet. Deshalb sollten die Tarife für Selbstständige sie einbeziehen können – ohne sie jedoch anzukündigen.

Erstellen Sie Ihre Tarife für Lohnträgerschaft

Als abhängig Beschäftigter erhalten Sie eine monatliche Gehaltsabrechnung vom Trageunternehmen.

Der Betrag auf dieser Gehaltsabrechnung wird natürlich nicht dem Betrag entsprechen, der Ihren Kunden in Rechnung gestellt wird.

Denn wie wir gerade gesehen haben, müssen Sozialabgaben, Verwaltungskosten und Berufsauslagen in den Betrag eingerechnet werden, den Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen.

Hier ist die (vereinfachte) Logik, um vom Rechnungsbetrag zu Ihrem Nettolohn zu gelangen:

Der Rechnungsbetrag (ohne MwSt.)

Er entspricht Ihrem durchschnittlichen Tagessatz (DT), multipliziert mit der Anzahl der Tage, die im Monat in Rechnung gestellt werden, und beinhaltet Sozialabgaben, Verwaltungs- und Auftragskosten.

Das monatliche Bruttogehalt (ohne MwSt.)

Er entspricht dem Rechnungsbetrag abzüglich der Verwaltungskosten des Trägerunternehmens und der erstattungsfähigen Betriebskosten.

Das monatliche Nettogehalt (ohne MwSt.)

Er entspricht dem Bruttolohn (ohne MwSt.) abzüglich der Sozialabgaben (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Die erstatteten Betriebskosten werden dann dorthin addiert

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Simulation Ihres Gehalts als Lohnträgerschaft / Payrolling.

Kosten in der Lohnträgerschaft

Die Entscheidung, sich einem Trägerunternehmen anzuschließen, verringert den Verwaltungsaufwand, bedeutet aber auch, dass Sie sich für einen besonderen Status und andere Abgaben entscheiden. 

Verwaltungsgebühren

Obwohl MITC nicht anstelle eines Buchhalters oder Treuhänders handelt, kümmert sich das Trägerunternehmen um Ihre Lohnabrechnungen, begleitet Sie beim Schreiben Ihrer Verträge, glättet Ihr Gehalt über mehrere Monate hinweg und so weiter. Diese Dienstleistungen, die Ihnen Zeit und Geld sparen, sind logischerweise mit Kosten verbunden. Während einige Trägerunternehmen verschiedene Tarifoptionen anbieten, die schnell unklar werden können, entscheidet sich MITC für Transparenz: Das Honorar von MITC beträgt 6 % des Rechnungsbetrags (Zahlung nach Erhalt der Rechnung), mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag, um eine Überfakturierung zu vermeiden.

Sozialabgaben

Getragen zu werden bedeutet, angestellt zu sein und gleichzeitig Ihr eigener Chef zu sein. Im Unterschied zu Selbstständigen erhalten Sie also einen Arbeitnehmerstatus, der mehr Schutz bietet, was sich jedoch auf die gezahlten Abgaben auswirkt. Zusätzlich zu den Lohnkosten werden Sie auch die Arbeitgeberkosten zahlen. Diese werden stark von Ihrer Wahl der beruflichen Vorsorge (BVG) abhängen, der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, für die MITC drei Beitragsoptionen anbietet (der Berater kann die Option während der Vertragslaufzeit wechseln). Es ist anzumerken, dass die Versicherungsdeckungen von MITC für Lohnausfall bei Krankheit und Unfall zu den umfassendsten auf dem Markt gehören.

Berufskosten

Zu den Berufskosten gehören Betriebskosten (Büromaterial, Internet, ...) und Dienstreisekosten (Mahlzeiten, Reisen, ...). Die Kosten für Dienstreisen werden direkt mit dem Kunden ausgehandelt und sind daher in der Rechnung enthalten (weiterverrechenbar). Was die Betriebskosten betrifft, so werden diese vom Trägerunternehmen übernommen und zusätzlich zu Ihrem Nettogehalt erstattet (sie sind also nicht in der Rechnung des Kunden enthalten). Die Betriebskosten sind weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig - ein großer Vorteil der Lohnträgerschaft, um Kosten zu sparen.

Fragen zum Gehalt in der Lohnträgerschaft?

Wir haben die Antworten...

Die Verwaltungsgebühren von MITC für Lohnträgerschaft sind nicht nur transparent und flexibel, sondern auch sehr wettbewerbsfähig. Sie stellen einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags mit einem maximalen Plateau dar, um eine Überfakturierung zu vermeiden. Die in den Verwaltungskosten enthaltenen Dienstleistungen sind die folgenden:

  • Unbefristeter Auftragsvertrag zwischen der Fachkraft und MITC oder befristeter Vertrag für einen bestimmten Auftrag (wir werden Ihnen den Vertrag vorschlagen, der Ihnen am besten passt)
  • Unterstützung bei der Definition und Erstellung des Vertrags mit dem Kunden
  • Rechnungsstellung und Inkasso für Ihre Kunden (Konzentrieren Sie sich auf Ihre Aufgaben, wir kümmern uns um den Rest)
  • Keine Verwaltungsgebühr auf Reisekosten
  • Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, die auf unserer Online-Plattform zugänglich sind
  • Auszahlung des Gehalts bei Erhalt des vom Kunden bestätigten Stundenzettels (so müssen Sie nicht manchmal bis zu 90 Tage auf die Zahlung Ihres Kunden warten)
  • MITC-versicherter Betriebsfonds (planen Sie Ihr Einkommen, um große monatliche Unterschiede zu vermeiden)
  • Anwendung des GAV Swissstaffing
  • Berücksichtigung aller administrativen Aufgaben
  • Für die endgültige Berechnung der Rentabilität müssen die von MITC bereitgestellten Versicherungen einbezogen werden:
    • Lohnausfallversicherung für Krankheit: Verdienen Sie kein Geld, wenn Sie krank werden. Erhalten Sie 730 Tage lang 90% Ihres Gehalts!
    • Grundlegende Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz) & Zusätzliche Unfallversicherung (Privatzimmer, 10% des Lohns als Ergänzung)
    • Pensionskasse (Mehrfachauswahl möglich)

Das Gehalt hängt von den abrechenbaren Stunden ab. Es ist also nicht „garantiert“, wenn nichts in Rechnung gestellt wird. Was man hingegen tun kann, wenn sich die Beträge von einem Monat zum anderen stark ändern, ist, das Gehalt zu „glätten“, sodass der Getragene ein konstantes Gehalt erhält. Wenn Sie beispielsweise im ersten Monat CHF12000, im nächsten Monat CHF6000 und im dritten Monat CHF10000 in Rechnung stellen, können Sie das Gehalt auf CHF9000 pro Monat „glätten“.

Dies hat keine Auswirkungen auf die Lohnzahlung. Der Getragene wird ab dem Zeitpunkt, an dem er seine abrechenbaren Stunden meldet, von der Trägergesellschaft bezahlt. Ein Plus an Sicherheit für den Getragenen!

Der Arbeitsvertrag, der Sie an MITC bindet, ist ein Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht, befristet oder unbefristet. Die Art hängt unter anderem davon ab, welche Aufgabe Sie für Ihren Klienten haben.

Ja. Die Einkünfte aus der Lohnträgerschaft gelten als Zwischenverdienst, wenn sie nicht den vollen Betrag des Arbeitslosengeldes erreichen. Das Arbeitslosengeld wird jedoch um den Betrag gekürzt, den Sie durch die Lohnträgerschaft verdient haben. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen am Ende des Monats gleich bleibt wie 100% bei Arbeitslosigkeit, aber die Dauer, während der man Arbeitslosengeld beziehen kann, verlängert sich.

Der Urlaub wird durch Lohnträgerschaft bezahlt. Bezahlter Urlaub wird auf die Gehaltsbeträge der gearbeiteten Monate zurückgestellt.

Anders als z. B. bei der Lohnvermittlung in Frankreich gibt es in der Schweiz keinen Mindestlohn für den Zugang zur Lohnträgerschaft.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Tipps 💡 und Tools 🛠️ zur Optimierung Ihres Unternehmenswachstums (auf Französisch)