Kostenlose Kostenkalkulation für Payrolling in der Schweiz

Sind Sie an Payrolling mit MITC interessiert? Wünschen Sie mehr Informationen, welche Kosten Ihnen entstehen?

Möchten Sie genauer erfahren, was Sie als einer unser Mitarbeiter und Auftragnehmer verdienen?

Je mehr Überblick wir uns über Ihre Situation haben, desto besser können wir Sie unterstützen:

  • In welchem Kanton sind Sie tätig?
  • Wie hoch ist Ihr Beschäftigungsgrad?
  • Wie lautet Ihr Geburtsdatum?
  • Verrechnen Sie Stundensätze für Ihre Dienstleistung? Oder monatliche Sätze?
  • Was möchten Sie pro Tag verdienen bzw. welchen Jahresumsatz streben Sie an?
  • Gibt es Auslagen, die Sie dem auftraggebenden Kunden verrechnen?

Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir werden Sie für eine gratis Kostenkalkulation erstellen und Sie persönlich beraten.

Um Sie bestmöglich beraten zu können, helfen uns einige Informationen Ihrerseits:

Haben Sie Fragen zur Gehaltssimulation?

Wir haben die Antworten...

Als Auftragnehmer erhalten Sie einen monatlichen Lohnausweis von der Payrollingfirma (bei der Sie fest angestellt sind). Ihr monatliches Gehalt entspricht dem Satz, der dem Kunden berechnet wird (ohne MwSt), minus einer Bearbeitungsgebühr.

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Bearbeitungsgebühr der Payrollingfirma
  • Eventuell in Rechnung gestellte Auslagen.

Die Berechnung des finalen Gehalts ist ebenso abhängig vom Produkt oder der Dienstleistung, die angeboten wird. Zum Beispiel sind die Leistungen von MITC zur Einkommensabsicherung, Krankheits- und Unfallversicherung einer der umfangreichsten auf dem Markt.

Die Abrechnung für den mitarbeitenden Auftragnehmer zeigt das Bruttogehalt, MITC Sozialversicherungsbeiträge und Bearbeitungsgebühren, die bei MITC anfallen.

Die oben genannten Gebühren sollten Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Auftraggeber berücksichtigen. Gehen Sie von Ihrem Zielgehalt aus und addieren Sie die Kosten. Als grobe Regel können Sie 25% zu Ihrem Wunschgehalt hinzurechnen und Sie erhalten eine gute Schätzung Ihrer Rechnungssumme (ohne MwSt).

Die Gebühren, die MITC berechnet, sind nicht nur transparent und flexibel, sondern auch sehr günstig im Vergleich zum Wettbewerb. Die Gebühren werden prozentual vom Rechnungsbetrag erhoben, jedoch gibt es eine Obergrenze, um zu hohe Kosten zu vermeiden. Der Service beinhaltet folgende Bearbeitungsgbühren:

  • Langfristvertrag oder befristet für gesonderte Projekte zwischen dem Auftragnehmer und MITC. Wir werden die bestmögliche Vertragslösung für Sie erarbeiten.
  • Unterstützung in der Vertragsgestaltung mit Ihrem Kunden.
  • Abwicklung der Rechnungsstellung und der Zahlungsmodalitäten Ihres Kunden (konzentrieren Sie sich auf Ihre Aufgabe, wir kümmern uns um den Rest)
  • Für Reisekosten fallen keine Bearbeitungsgebühren an
  • Monatliche Erstellung eines Lohnausweises, abrufbar auf unserer Online-Plattform.
  • Lohnauszahlung basierend auf einem Stundennachweis, der vom Kunden freigegeben wurde (dies erspart Ihnen eine Wartezeit von bis zu 90 Tagen, bis Ihr Kunde zahlt)
  • Von MITC geglättetes Einkommen (planen Sie Ihr Einkommen um grosse Gehaltsdifferenzen zwischen den Monaten zu vermeiden).
  • Mitglied des Gesamtarbeitsvertrag für Personalverleih
  • Abwicklung aller adminstrativen Aufgaben
  • Für die abschliessende Berechnung des Profits, muss die Versicherung, die von MITC angeboten wird, Folgendes beinhalten:
    • Einkommensversicherung: Kein Gehaltsausfall im Falle einer Krankheit. Erhalten Sie 90% Ihres Gehalts für 730 Tage!
    • Basis-Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz) & erweiterte Unfallversicherung (Privatzimmer, zusätzlich10% des Gehalts).
    • Pensionskasse (verschiedene Optionen wählbar)

Ihr Gehalt basiert auf den abgerechneten Stunden. Solange keine Stunden berechnet werden, kann kein Gehalt garantiert werden. Im Fall grosser Einkommensschwankungen in jeweiligen Monaten, gibt es die Möglichkeit einer „Gehaltsglättung“, sodass der Mitarbeiter regelmässig Einkommen generiert. Ein Beispiel: Sie verrechnen im ersten Monat CHF12000 , CHF6000 im zweiten Monat und CHF10000 im dritten. Sie können Ihr Einkommen auf CHF9000 monatlich glätten.

Das hat keinen Einfluss auf Ihre Bezahlung. Der Mitarbeiter wird von MITC bezahlt, sobald er die Stundenabrechnung eingereicht hat. Zusätzliche Absicherung für den Auftragnehmer!

Der Anstellungsvertrag wird mit MITC nach geltendem Schweizer Arbeitsrecht geschlossen, sowohl ein unbefristeter als auch befristeter Vertrag. Die Vertragsart wird unter anderem durch den Auftrag mit dem Kunden bestimmt.

Ja. Einkommen aus Payrolling wird als temporäres Einkommen klassifiziert, solange es das Arbeitslosengeld nicht übersteigt. Das Arbeitslosengeld wird hingegen um den Betrag aus dem Payrolling reduziert. Das bedeutet, dass die Summe des monatlichen Einkommens aus Arbeitslosengeld und Payrolling dem eigentlichen Gesamtbetrag aus der Arbeitslosenunterstützung entspricht. Jedoch kann dadurch die Zeit, in der man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, verlängert werden.

Der Urlaub wird von der Payrollingfirma bezahlt. Der Betrag berechnet sich aus dem Einkommen, das erzielt wurde.

In der Schweiz gibt es kein Mindesteinkommen, das via Payrolling erzielt werden kann (anders als in Frankreich).

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns

+41 78 905 77 07

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