Grenzgänger und Berater? Lohnträgerschaft kann Ihnen helfen

Arbeiten in der Schweiz – Paradies oder Hölle für Grenzgänger?

Die Schweiz ist aufgrund zahlreicher Kriterien attraktiv, insbesondere um hier zu arbeiten. Für einen Europäer wäre es ein idyllisches Szenario, in der Schweiz zu arbeiten und in Frankreich zu wohnen, kann sich aber als verwaltungstechnisches Kopfzerbrechen erweisen. Trägerunternehmen wie MITC bieten Beratung und geeignete Lösungen für Grenzgänger.

Es sei daran erinnert, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der EU musste die Schweiz die EU-Regelungen zur sozialen Sicherheit berücksichtigen. Dies sind schwere und komplexe Regeln, deren Modernisierung Zeit brauchen wird!

Für Grenzgänger, die in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden haben und an der Grenze zur Schweiz wohnen, haben die Begriffe Beschäftigungsland und Wohnsitzland eine ganz besondere Bedeutung.

Grenzgänger sein, viele Fragen zu beantworten

Um sich voll und ganz über einen Schweizer Lohnzettel freuen zu können, muss man vorher gut über sehr sensible Themen wie die Einkommensbesteuerung, die Rentenbeiträge, die soziale Absicherung bei Krankheit oder Unfall (wie und wo werde ich behandelt?) informiert sein. Die soziale Absicherung sollte nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Anspruchsberechtigten geprüft werden.

Beiträge für Leistungen zu zahlen ist wichtig und beruhigend, aber man muss die daraus resultierenden Leistungen auch beziehen können. Zwar sind Sozialversicherungsleistungen exportierbar, Sozialhilfeleistungen jedoch nicht.

20 Jahre Erfahrung, um Grenzgängern besser zu helfen

Maurice Hoffstetter, ein gebürtiger Franzose und Gründer von MITC, zog vor 20 Jahren in die Schweiz und gründete dort MITC. Er musste das Schweizer Sozialsystem als Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen lernen. Die vielfältigen Kontakte mit Versicherern ermöglichten ihm einen tieferen Einblick in die Themen der Sozialversicherungen, deren Gesetzesänderungen es zu verfolgen gilt. MITC hat in 15 Jahren etwa 800 Mitarbeiter in Form von Leiharbeit betreut, darunter ein hoher Anteil an französischen Grenzgängern. Durch jahrelange Erfahrung ist MITC in der Lage, über das Allgemeine hinauszugehen und die Besonderheiten zu verstehen, die es bei der Einstellung zu erkennen gilt. Ob für einen Berater oder einen Leiharbeitnehmer, die Lösungen sind unterschiedlich.

Bei der ersten Kontaktaufnahme erklärt ein MITC-Mitarbeiter in wenigen Minuten das Schweizer Sozialsystem und hebt dabei die Unterschiede zu Ihrem Land hervor. So können Sie später die Fragen stellen, die Ihnen helfen, schwierige Situationen zu vermeiden. So können Sie je nach Ihrer persönlichen Situation die richtigen Entscheidungen treffen.

Bei MITC machen wir unter anderem auf die Besteuerung des in der Schweiz erzielten Einkommens, die Sozialversicherungen und die Vorbereitung der Pension aufmerksam. Planen Sie, lange in der Schweiz zu arbeiten, oder ist es nur ein vorübergehender Aufenthalt?

Die kapitalgedeckte Schweizer Pensionierung sensibilisiert den Arbeitnehmer schon früh für dieses manchmal noch weit entfernte Thema. MITC bietet Auswahlmöglichkeiten für Pensionspläne, die sich unmittelbar auf das Einkommen und die Steuern auswirken.

Lohnträgerschaft, die Lösung für selbstständige Grenzgänger

MITC bietet ausschließlich nur Lohnträgerschaft / Payrolling (Portage Salarial auf Französisch) an, d. h. der Arbeitnehmer hat mit seinem Kunden die Bedingungen für sein Mandat als Externer festgelegt. Der Arbeitnehmer wird Angestellter bei MITC. Die Rechnung, die der Kunde an MITC bezahlt, wird aufgeteilt in das Bruttogehalt des Arbeitnehmers, die Kosten von MITC als Arbeitgeber und die Verwaltungskosten von MITC.

Von Anfang an ist es entscheidend, dass die Beziehung zwischen MITC und dem Arbeitnehmer auf Vertrauen beruht. Die Fragen eines Erstbeschäftigten vorwegzunehmen, ist für MITC das erste Zeichen dieses Vertrauensaufbaus.

Ein Trägerunternehmen gibt dem Arbeitnehmer Flexibilität und es ermöglicht ihm, das Gehalt transparent zu definieren. Vor der Unterzeichnung seines Einsatzvertrags werden ihm 3 Fragen gestellt, um die Lösung zu definieren, die seinen Erwartungen am besten entspricht:

  • Wie viel Nettogehalt benötigen Sie jetzt?
  • Wie wichtig ist das Thema Steuern für Sie?
  • Denken Sie bereits an die Vorbereitung Ihres Ruhestands?

MITC mischt sich natürlich nicht in die Antworten ein, aber der Arbeitnehmer ist gut informiert. Die Fragestellung ist wichtig.

Interessieren Sie sich für Lohnträgerschaft? Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen!

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